Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungsleistungen
1. Vertragsgegenstand / Zustandekommen des Vertrages
1.1. Wir - die Smaller Earth Deutschland GmbH, Berliner Str. 34, 33378 Rheda-Wiedenbrück - vermitteln auf den Internetseiten der Marke „Camp Canada“ (www.campcanada.de) Aufenthalte in Summercamps in Kanada. Die ausgewiesenen Leistungen werden nicht durch uns als eigene Leistungen erbracht. Es findet lediglich eine Vermittlung durch uns mit Camp Canada Inc. (250 Merton St, Toronto, ON M4S 1B1, Canada) statt. Wir sind nicht Veranstalter. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Leistung direkt zwischen Ihnen und dem Veranstalter Camp Canada Inc. (nachstehend „Veranstalter“) zustande. Diesem Vertrag liegt das nachfolgende „Program Agreement“ (Teilnahmebedingungen) des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und Ihnen. Mängel der Leistung müssen Sie dem Veranstalter gegenüber anzeigen.
1.2. Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses zwischen Ihnen mit dem Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Leistung durch uns.
1.3. Durch das Übermitteln Ihrer Anmeldung - dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen - geben Sie uns gegenüber ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Wir nehmen das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an.
1.4. Mit der Buchungsbestätigung bestätigen wir oder der Veranstalter lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung Ihrer Anmeldung an den Veranstalter. Dies bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Leistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist. Die Bestätigung hat innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie nicht mehr an Ihr Angebot gebunden.
1.5. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter über die gebuchte Leistung regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem „Program Agreement“ des Veranstalters. Dies ist in der Regel erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters ggfs. durch uns vermittelt der Fall.
2. Teilnahmepreis / Vermittlungsentgelt / Preis- und Leistungsänderungen
2.1. Teilnahmepreis
2.1.1. Programmgebühr Die Programmgebühr liegt bei 490,00 Euro pro Teilnehmer, aufgeteilt in eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro zahlbar 14 Tage nach Aufnahme in das Programm (Status in der Bewerbung: “Deposit Paid” in die Stage “Ready to Hire”) und eine Restzahlung in Höhe von 340,00 Euro zahlbar 10 Tage nach erfolgreicher Platzierung in einem Camp (Status der Bewerbung: “Confirmed” in der Stage “Ready to Hire”). Es ist möglich, dass eine Platzierungsbestätigung (Status im Profil ändert sich von ‚On Review‘ auf ‚Confirmed‘ oder ‚Placed‘) ohne direkten vorherigen Kontakt mit einem Camp erfolgt. Die Programmgebühr beinhaltet unter anderem:
● Kundenservice und Unterstützung bei dem Bewerbungsprozess in Deutschland und Kanada
● Wir bemühen uns nach besten Kräften, Ihnen ein Sommercampplatz in Kanada zu sichern, sofern diese Programmvereinbarung und die Richtlinien für Smaller Earth eingehalten werden und Ihr Vertrag mit dem Camp, in dem Sie untergebracht sind, vollständig eingehalten wird
● Orientierungsveranstaltung in Kanada, inklusive zwei Übernachtungen im Hostel
● Bis zu 70 Tage Krankenversicherung (siehe auch den Absatz “Insurance” im nachhängenden Program Agreement)
● 24h Notfall-Rufnummer in Kanada
2.1.2 Zusätzliche Kosten Die Teilnahme an dem Programm verursacht zusätzliche Kosten für Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden. Die Gebühren werden nach Ermessen des Dritten festgelegt, der diese Dienstleistung erbringt, und können im Laufe der Saison variieren. Diese zusätzlichen Gebühren können Folgendes umfassen (sind jedoch nicht darauf beschränkt):
● Hin- und Rückflug nach Kanada (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 6.6. dazu)
● Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 6.2.1. dazu)
● Medizinisches Gutachten (Medical Form) - hierfür fallen möglicherweise keine Gebühren an (die Gebühren liegen im Ermessen Ihres Arztes) (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 6.2.2. dazu)
● eTA - Touristenvisum für Kanada (nur in Kombination mit der Work Permit, die Camp Canada Inc zur Verfügung stellt) ist eine Arbeit im Camp möglich und muss eigenständig beantragt werden) (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 6.2.3. dazu)
● Erfassung der Biometrischen Daten bei Einreise
● Weiterreise nach Beendigung des Programms
Sie stimmen zu, diese zusätzlichen Gebühren zu zahlen, sobald sie anfallen. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihre Bewerbung vom Programm zurückgezogen.
2.2. Vermittlungsleistung Für unsere Vermittlungsleistung berechnen wir mit Ausnahme von Abschnitt 2.3. keine gesonderten Gebühren, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Leistung bereits enthalten sind.
2.3. Besondere Teilnahmebedingungen
2.3.1. Auswahlgespräch Für die Teilnahme am Camp Canada™ Program ist unter anderem ein Auswahlgespräch zwischen Ihnen und einem unserer „Interviewer“ erforderlich. Ein Termin hierfür wird während des Bewerbungsverfahrens nach Rücksprache mit Ihnen vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sind Sie dazu verpflichtet uns dies bis spätestens 16 Uhr am Vortag mitzuteilen. Sollte der Termin an einem Montag stattfinden, ist uns eine Absage bis spätestens 16 Uhr am Freitag zuvor mitzuteilen. Erfolgt eine Absage nicht rechtzeitig, müssen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro in Rechnung stellen.
2.3.2. Bereitstellung der erforderlichen Dokumente Alle aktuell benötigten Dokumente finden Sie in Ihrem Online-Profil. Alle Unterlagen sind entsprechend der folgenden Vereinbarungen fristgerecht einzureichen. Ansonsten kann dies den Ausschluss aus diesem Programm bedeuten oder eine Gebühr von 50 Euro für die erforderliche zusätzliche Verwaltung verursachen.
2.4. Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Leistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung verweisen wir auf das „Program Agreement“ des Veranstalters.
3. Rückerstattung und Stornierung
3.1. Abbruch des Sommercampjobs Sollten Sie Ihren Vertrag mit dem Camp nicht einhalten und ihren Aufenthalt vorzeitig beenden oder seitens des Camps gekündigt werden, entstehen zusätzliche Kosten (siehe Program Agreement), die von Ihnen zu tragen sind.
3.2. Stornierungsgebühren Wollen Sie die vermittelte Leistung stornieren, ändern oder umbuchen gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des Veranstalters.
Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem Program Agreement (siehe Absatz “Refund” des Program Agreements) und folgender Vereinbarung: Wenn Ihre Bewerbung nach der Annahme, jedoch vor der Bestätigung der Platzierung, zurückgenommen wird, ist die erste Rate nicht erstattungsfähig. Wenn Sie Ihre Platzierung bereits haben und vom Programm zurücktreten, wird die komplette Programmgebühr nicht erstattet.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nach der Annahme bis 2021 aufschieben, jedoch vor der Platzierung, werden die gezahlten Programmgebühren mit in die neue Saison genommen. Ein Antrag kann nur einmal zurückgestellt werden, danach sind alle Programmgebühren nicht mehr erstattungsfähig.
Bei Nichteinhaltung von Dokumenten- oder Zahlungsfristen oder anderer Faktoren, die die Leistungsfähigkeit von Camp Canada™ beeinträchtigen, um einen Platz für Sie zu finden, behält sich Smaller Earth das Recht vor, Ihre Bewerbung aus dem Programm zu streichen, und erstattet nur im absoluten Ermessen einen Teil der Programmgebühr zurück.
Wenn Sie bis zum 20. Juni 2019 keine Campplatzierung feststehen haben, wird Ihnen die Programmgebühr erstattet und Ihre Bewerbung wird zurückgezogen.
Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer unmittelbaren Familie (Eltern oder Geschwister, ohne Großeltern) eine lebensbedrohliche Situation haben, bei Krankheit oder Tod, müssen Sie vor Ihrer Abreise ins Camp innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Dokumentation bei Smaller Earth einreichen, und es liegt im absoluten Ermessen von Smaller Earth, ob die Programmgebühr erstattet wird.
Es werden keine Rückerstattungen gewährt, wenn Ihr Antrag aufgrund einer Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit zurückgezogen wird.
Jegliche Gebühren, die Ihnen für Dienstleistungen Dritter (wie zum Beispiel Straßenverkehrsamt für erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis) oder andere mit den verbundenen Kosten entstehen, können zu keinem Zeitpunkt von Smaller Earth erstattet werden.
Smaller Earth behält sich das Recht vor, Ihre Bewerbung ohne Rückerstattung zurückzuziehen, wenn Sie beim angegebenen Kontakt nicht erreichbar sind; wenn Sie mit irgendwelchen Dokumenten oder Zahlungen zu spät sind; unter anderen Umständen.
4. Zusatzvereinbarungen und Informationen
4.1. Verdienst Die Camps in Kanada zahlen ein Taschengeld von ca. CA $1.300 – CA $1.400 für ca. 10 Wochen.
4.2. Dokumente Das Einreichen der Dokumente und Referenzen etc. muss fristgerecht erfolgen (siehe Program Agreement).
4.2.1. Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis Für die Teilnahme am Programm ist ein reines erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vom 01. September 2019 oder später erforderlich. Sie müssen dieses eigenständig beantragen und selbstständig bezahlen. Wenn Sie keine ehrlichen und korrekten Informationen zu Ihrem kriminellen Hintergrund angeben, kann dies Ihre Teilnahme am Programm beeinträchtigen sowie Ihre Fähigkeit, eine Work Permit (Arbeitserlaubnis in Kanada) und ein eTA (Touristenvisum für Kanada) zu erhalten.
4.2.2. Medical Form Sie müssen ein medizinisches Formular (das von Ihrem Online-Profil heruntergeladen wird) ausdrucken und es von einem Arzt stempeln und unterschreiben lassen. Sie sind verpflichtet, Smaller Earth auf bereits bestehende Krankheiten aufmerksam zu machen, unter denen Sie möglicherweise leiden. Wenn die Annahme besteht, dass sich eine Ihrer Krankheiten auf unsere Fähigkeit auswirken kann, einen Arbeitsplatz für Sie zu finden, oder auf Ihre Fähigkeit, daran teilzunehmen, behält sich Smaller Earth das Recht vor, Ihre Teilnahme am Programm zu beenden und eine Rückerstattung liegt im freien Ermessen.
4.2.3. Arbeitserlaubnis (Work Permit oder Working Holiday Visum) Sofern Sie keinen Kanada-Pass oder eine Green Card besitzen, ist ein Work Permit erforderlich, um am Programm teilnehmen zu können. Hiermit willigen Sie ein, alle vom Kanada-Außenministerium festgelegten Regeln und Vorschriften der Work Permit einzuhalten. Falls sie bereits ein Working Holiday Visum erhalten haben oder sobald Sie dies erhalten haben, müsse Sie uns sofort Bescheid geben und eine Kopie zukommen lassen.
4.3. Bewerbung Bei einer Veränderung Ihrer Verfügbarkeit müssen Sie Smaller Earth sofort in Kenntnis setzen.
4.4. Flug Die Flüge müssen von Ihnen selbst gebucht und bezahlt werden. Smaller Earth empfiehlt erst einen Flug zu buchen, sobald die Camp Platzierung bestätigt wurde.
5. Haftung
5.1. Wir haften nicht für Reiseleistungen und nicht für bei oder durch die Reiseleistung entstehende Schäden.
5.2. Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Sollten wir Garantien abgegeben haben, haften wir für diese verschuldensunabhängig. Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
5.3. Soweit wir auf die Angaben Dritter (z.B. Veranstalter oder behördliche Auskünfte) angewiesen sind, geben wir keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser uns erteilten Informationen ab.
5.4. Smaller Earth übernimmt keine Garantie für eine Platzierung.
6. Datenschutz
6.1. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages erheben wir von Ihnen bestimmte personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer). Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich an den Veranstalter sowie, um eine Platzierung zu ermöglichen, an potenzielle zukünftige Arbeitgeber (Camps). Wir benötigen diese Daten für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die von Ihnen gebuchte Leistung. Diese Daten werden ausschließlich von uns zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Detaillierte Informationen, wie wir mit den Daten umgehen, die Sie mit uns teilen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6.2. Kontakt über WhatsApp: Mit der Einwilligung der Programmteilnahme über diese Vereinbarungen und des Program Agreements, erlauben Sie uns über WhatsApp mit Ihnen in Kontakt zu treten (Textnachricht, Anruf etc.). Der Kontakt obliegt darüber hinaus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der WhatsApp Inc. (https://www.whatsapp.com/legal/). Ihre Daten speichern wir nur, solange Sie nicht ausdrücklich widersprechen und zu Zwecken Ihrer Kundenserviceerfahrung. Falls eine Kontaktaufnahme über WhatsApp nicht gewünscht ist, teilen Sie uns dies bitte mit. Inwieweit WhatsApp Ihre Daten für eigene oder fremde Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist uns nicht bekannt. „WhatsApp Inc. („WhatsApp“, „unser/e/er/es/en“, „wir“ bzw. „uns“) stellt Nutzern weltweit Nachrichten-, Internet-Telefonie- und andere Dienste zur Verfügung. Bitte lies unsere Nutzungsbedingungen, damit du über sämtliche Aspekte deiner Nutzung von WhatsApp informiert bist. Du stimmst unseren Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) zu, indem du unsere Apps, Dienste, Funktionen, Software oder Webseite (gemeinsam die „Dienste“) installierst, nutzt oder auf diese zugreifst.“ – November 2017
7. Rechtswahl, Gerichtsstand
7.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit – und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7.2. Für Klagen von uns gegen Vertragspartner dieses Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von uns vereinbart.
Stand: Juni 2019